Energieausweis

Energieausweis

Der Geäudeenergiepass

Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen.

Die Deutsche Energie Agentur (dena) hat einen bundeseinheitlichen Energiepass entwickelt. Der Energiepass informiert Verbraucher objektiv, zeigt einsparpotentiale auf und ermöglicht es den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. Das Ziel des Energiepasses ist, dass es in Immobilienanzeigen künftig so selbstverständlich sein soll, mit der Energieeffizienz von Gebäuden zu werben, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst gängige Praxis ist. In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar, mit steigender Tendenz. In Deutschland wird noch immer ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung verwendet, doch die wenigsten Hausbesitzer können eine Aussage zu Ihrer eigenen Immobilie machen. Der Energiepass soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden.

Unverzichtbarer Bestandteil des Energiepasses sind die Modernisierungstipps. Der Feldversuch der dena zeigte, dass die Eigentümer nicht nur wissen wollen, wie der energetisch Zustand ihres Gebäudes ist, sondern auch, wie er verbessert werden kann. Im Energiepass sind die wichtigsten Angaben zum Energiebedarf und zum CO2-Ausstoß eines Gebäudes in einer leicht verständlichen Form aufbereitet. Ähnlich einfach wie bei der EU-Kennzeichnung von Elektrogeräten ermöglicht ein farbiges „Label“ eine schnelle Orientierung über die energetische Qualität und die zu erwartenden Heizkosten.

Da sich gerade die Verbesserung der Wärmedämmung erheblich auf die Heizenergieeinsparung auswirkt und damit unmittelbar die Heizkosten gesenkt werden können, bieten solche Dämmmaßnahmen vom Stuckateur einen äußerst gute Rendite. Als Spezialist für Fassaden ist er derjenige, der z.B. Wärmedämmverbundsysteme fachgerecht beurteilen, planen und anbringen kann – und damit seinem Kunden beim Sparen von Heizkosten hilft.

Energieausweis nach EnEV 2009

Hausbesitzer müssen neuen Mietern und Eigentümern ab 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Dabei bestand in einer Übergangsfrist bis 1.10.2008 noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen. Darauf haben sich die zuständigen Ministerien im Oktober 2006 geeinigt.

Einige Informationen zu dem Energieausweis

Um den Energieausweis hatten Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU), Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) und Bauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) lange gerungen. Hauptsächlich ging es um die Zulassung der beiden denkbaren Varianten eines bedarfs- oder verbrauchsbasierten Energieausweises. Umweltminister Gabriel hatte den Verbrauchsausweis bis zuletzt skeptisch betrachtet. Immobilienverbände lehnten dagegen den Bedarfsausweis als zu teuer ab. Mit dem Bundesratsbeschluss ist jetzt klar, dass sowohl der Bedarfs-, als auch der Verbrauchsausweis zugelassen werden.

Was ist ein Energieausweis?

Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, ähnlich wie wir das schon von Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen kennen. Damit sollen Kaufinteressenten und künftige Mieter eine objektive Information darüber bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Die politische Erwartung besteht darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten kenntlich zu machen, um so den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen zu motivieren.

Ab wann ist ein Energieausweis vorzulegen?

Welcher Energieausweis für welches Gebäude?
Der Bundesrat hat am 8.6.2007 beschlossen:
Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 wurden Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009. Für Nichtwohngebäude begann die Verpflichtung ab dem 01.07.2009.

Welchen Energieausweis benötige ich?

Der Gesetzgeber lässt zwei Varianten zu: den verbrauchs- und den bedarfsbasierten Energieausweis. Ein verbrauchsbasierter Energieausweis kann besonders günstig erstellt werden, weil er aus den bekannten Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet wird. Beim bedarfsbasierten Energieausweis ist oft eine aufwändigere und deshalb teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort erforderlich.

Der Kabinettsbeschluss gibt dem Gebäudeeigentümer folgende Möglichkeiten:

Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen. Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig. Der Gebäudeeigentümer kann jedoch auch freiwillig einen bedarfsbasierten Energieausweis beauftragen.

Abschließend weisen wir noch einmal daraufhin, dass der Gesetzgeber eindeutig zwei Varianten zulässt ? den verbrauchsbasierten und den bedarfsbasierten Energieausweis. So besteht also kein Zweifel daran, dass ein verbrauchsbasierter Energieausweis, auch ohne Begehung des zu bewertenden Objektes, absolut konform zur geltenden Gesetzesvorlage ist.

Wer braucht einen Energieausweis?

Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter.

Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch auf einen Energieausweis. Ein Energieausweis ist immer dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft, bzw. neu vermietet wird.

Welche Folgen hat ein schlechter Energiekennwert?

Energieausweise dienen lediglich der Information. Das wurde bereits im Sommer 2005 im Energieeinsparungsgesetz ausdrücklich verankert. Kein Gebäudeeigentümer kann bei unzureichenden Kennwerten zur Gebäudemodernisierung gezwungen werden.

Wie lange gilt ein Energieausweis?

Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, wird allerdings vor Ablauf von 10 Jahren einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen zu können.